Patio / Photo: Todd Gray

Villa Aurora-Stipendien

Die Villa Aurora wurde 1995 als Künstlerresidenz und Ort internationaler Begegnungen im ehemaligen Exil-Wohnhaus von Lion und Marta Feuchtwanger in Pacific Palisades etabliert.

Lion Feuchtwanger gilt als einer der meistgelesenen Autoren des 20. Jahrhunderts. Sein Roman „Die Geschwister Oppermann“ wurde von Pulitzer-Preisträger Joshua Cohen als eines der letzten Meisterwerke deutsch-jüdischer Kultur bezeichnet. An Lions literarischen Erfolg hatte Marta Feuchtwanger als seine Kritikerin und Lektorin maßgeblichen Anteil. Sie trat zudem als Aktivistin und Salonistin in Erscheinung.

Das Residenzprogramm

Als interdisziplinäres Residenzhaus ehrt die Villa Aurora das Vermächtnis der Künstler:innen und Intellektuellen, die während des Nationalsozialismus in Kalifornien Schutz suchten und das Kulturleben an der amerikanischen Westküste nachhaltig prägten. Mehr als 450 Künstler:innen waren seit 1995 Stipendiat:innen an der Villa Aurora. Inspiriert wurden sie in ihrer dortigen Arbeit von der dynamischen US-amerikanischen Kultur, der einzigartigen kalifornischen Landschaft, den zahlreichen Spuren deutscher Exilant:innen in Los Angeles oder den vielen anderen Künstler:innen, die mit ihnen in der Villa Aurora gelebt und gearbeitet haben.

Allgemein

Der Villa Aurora & Thomas Mann House e. V. vergibt jährlich bis zu zwanzig Stipendien an Künstler:innen in den Sparten Bildende Kunst, Komposition, Film und Literatur für einen dreimonatigen Aufenthalt in der Villa Aurora in Los Angeles.

  • Das Stipendium in Los Angeles dient der Arbeit an einem künstlerischen Projekt.
  • Für ein Doppelstipendium ist eine Bewerbung zweier Künstler:innen mit einem gemeinsamen Projekt möglich. Hierzu reichen die Bewerber:innen jeweils eine eigene Bewerbung ein und vermerken darin die Bewerbung auf ein Doppelstipendium.
  • Der Stipendienaufenthalt ist jeweils an die Quartale eines Jahres gebunden.
  • Ein langfristiger Aufenthalt von Familienmitgliedern in der Villa Aurora kann aufgrund der räumlichen Kapazitäten nicht in allen Fällen sichergestellt werden.
  • Die Stipendiat:innen erhalten Unterstützung bei der Umsetzung geplanter Vorhaben und begleitender Recherchen sowie bei der Vernetzung mit Partnern:innen und Institutionen.
  • Bis zu sechs weitere Stipendien für die Villa Aurora werden direkt über unsere Partnerorganisationen in separaten Auswahlverfahren vergeben.

Ein Fellowship in der Villa Aurora umfasst:

  • ein monatliches Stipendiengeld von 2.500 EUR, inkl. Projektmittel,
  • eine Reisekostenpauschale für den Hin- und Rückflug in Höhe von 1.275 EUR sowie eine monatliche Mobilitätspauschale in Höhe von 600 EUR,
  • freie Logis in der Villa Aurora (Jede:r Stipendiat:in wohnt während des Aufenthalts in einem möblierten Zimmer mit eigenem Bad. Darüber hinaus stehen allen Stipendiat:innen zwei gemeinsam genutzte Küchen, zahlreiche Räume und Rückzugsmöglichkeiten sowie die Außenanlage für den Austausch mit anderen Stipendiat:innen und Gästen zur Verfügung),
  • falls zutreffend: Kindergeld (400 EUR pro Monat für das erste mitreisende Kind, 100 EUR für jedes weitere mitreisende Kind).

Bewerbungsverfahren

Voraussetzungen

  • Bewerbungsberechtigt sind Künstler:innen, die bereits mit eigenen Werken oder Publikationen öffentlich in Erscheinung getreten sind und als freischaffende Künstler:innen tätig sind.
  • Bewerber:innen müssen ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Deutschland haben; eine deutsche Staatsangehörigkeit ist jedoch nicht notwendig.
  • Es wird erwartet, dass die Bewerber:innen zur Schaffung einer sozialen und produktiven Wohn- und Arbeitsatmosphäre in der Villa Aurora und dem Thomas Mann House beitragen.
  • Studierende sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Eine Bewerbung von Doktorand:innen ist möglich.
  • Bewerbungen können in den Bereichen Film, Literatur und Komposition eingereicht werden.
  • Im Bereich der Bildenden Kunst sind Bewerbungen nur auf Einladung möglich; Initiativbewerbungen in dieser Sparte werden nicht berücksichtigt.

Einzelheiten zu den Bewerbungsverfahren und Arbeitsproben in den einzelnen Sparten finden Sie hier:

Film

Voraussetzungen

  • Bewerben können sich Künstler:innen, die bereits mit Werken oder Publikationen an die Öffentlichkeit getreten sind: Voraussetzung ist die Präsentation eines Films bei einem Festival, im Kino oder durch TV-Ausstrahlung.
  • Die Bewerber:innen müssen freischaffend künstlerisch tätig sind.

Bewerbung

  • Das Bewerbungsformular kann über den Link unten auf dieser Seite erreicht werden.
  • Folgende Arbeitsproben sind notwendig: Angabe eines Streaminglinks zu einem Film, an dem der:die Bewerber:in beteiligt war. Bitte wählen Sie maximal eine Arbeit bzw. Auszüge daraus aus und fügen einen barrierearmen Streaminglink (d.h. keine Streaminganbieter wie Netflix, Amazon Prime etc., passwortgeschütze Links sind selbstverständlich in Ordnung) in das dafür vorgesehene Feld ein.

Literatur

Voraussetzungen

  • Bewerben können sich Künstler:innen, die bereits mit literarischen Werken oder Publikationen an die Öffentlichkeit getreten sind: Voraussetzung ist die Veröffentlichung eines Buches. (kein Selbstverlag, keine Anthologien, keine Herausgabe, keine Wissenschafts- oder Sachbücher)
  • Die Bewerber:innen müssen freischaffend künstlerisch tätig sind.

Bewerbung

  • Das Bewerbungsformular kann über den Link unten auf dieser Seite erreicht werden.
  • Folgende Arbeitsproben sind notwendig: Upload einer Leseprobe (bereits publiziert oder Teil des vorgeschlagenen Projektes / *.pdf / Es gibt keine Vorgabe zur Länge der Arbeitsprobe). Der Uploadlink wird nach Eingang der Bewerbung per E-Mail zugestellt.

Komposition

Voraussetzungen

  • Bewerben können sich professionelle Musiker:innen und Komponist:innen, die bereits mit Kompositionen oder eigenen Konzertprojekten bei für ihr Genre renommierten Aufführungsorten an die Öffentlichkeit getreten sind.
  • Die Bewerber:innen müssen freischaffend künstlerisch tätig sind.

Bewerbung

  • Das Bewerbungsformular kann über den Link unten auf dieser Seite erreicht werden.
  • Folgende Arbeitsproben sind notwendig: Upload von insgesamt drei Arbeitsproben (*.mp3 und *.pdf). Videomaterial kann über ein PDF mit Streaminglinks eingereicht werden. Der Uploadlink wird nach Eingang der Bewerbung per E-Mail zugestellt.

Bildende Kunst

Voraussetzungen

  • Im Bereich Bildende Kunst ist eine Bewerbung nur nach Aufforderung möglich.

    Weder können sich die Künstler:innen initiativ bewerben noch können Kurator:innen oder Institutionen Bewerber:innen initiativ vorschlagen. Künstler:innen aus dem Bereich Bildende Kunst werden von Kurator:innen vorgeschlagen, die von der Villa Aurora jedes Jahr hierzu ausgewählt werden.

Bewerbung

  • Die Unterlagen für eine Bewerbung in der Bildenden Kunst und der Performance-Kunst werden den vorgeschlagenen Künstler:innen zugesandt.
  • Aufgrund der internationalen Zusammensetzung unserer Jury bitten wir darum, dass Bewerbungsunterlagen in englischer Sprache eingereicht werden.

Vergabe

  • Die Bewerbungsunterlagen werden von der Geschäftsstelle auf Vollständigkeit geprüft.
  • Unabhängige Jurys entscheiden über die Vergabe der Stipendien.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht.
  • Die Entscheidung wird den Kandidat:innen in der Regel per E-Mail oder Post mitgeteilt, jedoch nicht begründet.
  • Mit der Zusage erhalten alle Stipendiat:innen eine Einverständniserklärung. Das Stipendium gilt erst nach Unterzeichnung der Einverständniserklärung durch die Stipendiat:innen als rechtswirksam verliehen.

Termin

Die Bewerbungsfrist für Stipendien im Jahr 2025 endete am 29. Februar 2024. Bewerber:innen erhalten voraussichtlich im Juni 2024 Mitteilung zur Auswahl.

FAQ

Darf ich einen präferierten Aufenthaltszeitraum nennen?

 

  • Für Ihre Bewerbung ist die Angabe eines Aufenthaltszeitraumes nicht nötig. Wenn Sie ausgewählt wurden, fragen wir die von Ihnen präferierten Aufenthaltszeiträume ab.
  • Grundsätzlich versuchen wir allen Präferenzen zu entsprechen, bei bis zu 20 Stipendiat:innen pro Jahr kann es aber zu Terminkonflikten kommen.
  • Es ist daher notwendig, dass Sie ggf. auch auf einen anderen Zeitraum im selben Jahr ausweichen können.
  • Aufenthalte sind grundsätzlich jeweils an die vier Quartale gebunden.
  • Über die Verteilung der Aufenthaltszeiträume wird im Sommer des Vorjahres entschieden.

Ich möchte mich für eine andere Gattung bewerben als die, in der ich normalerweise tätig bin. Was muss ich beachten?

 

  • Bewerbungen von Künstler:innen, die sich für eine andere Gattung bewerben, als die in der sie bisher hauptsächlich aktiv waren, sind möglich (z. B. ein Journalist möchte sich für ein Romanprojekt bewerben).
  • Dafür sind zum Projektvorhaben passende Arbeitsproben notwendig.
Ich möchte mich für eine andere Sparte bewerben als die, in der ich normalerweise tätig bin. Was muss ich beachten?

 

  • Bewerbungen von Künstler:innen, die sich für eine andere Sparte bewerben, als die in der sie bisher hauptsächlich aktiv waren, sind möglich (z. B. eine Filmemacherin möchte sich für ein Romanprojekt in der Sparte Literatur bewerben).
  • Dafür sind Arbeitsproben aus der Zielsparte notwendig.
Wie oft kann ich mich (wieder)bewerben?

 

  • Es gibt keine Begrenzung für Wiederbewerbungen. Wir empfehlen jedoch, nach mehrfachen Absagen einige Jahre auszusetzen, um eine neue Jurybesetzung abzuwarten.
Kann ich mich bewerben, wenn ich jetzt noch Student bin, im Jahr des Stipendiums mein Studium aber abgeschlossen hätte? Ich stehe kurz vor dem Studienabschluss – kann ich mich bewerben?

 

  • Unter der Bedingung, dass Sie die übrigen Kriterien erfüllen und Ihr Studium zum Antritt des Stipendiums abgeschlossen ist, können Sie sich für ein Stipendium bewerben.
Ist der Aufenthalt von Familien möglich?

 

  • Besuche sind nach Absprache für Aufenthalte von bis zu 14 Tagen innerhalb eines Quartals möglich.
  • Ein langfristiger Aufenthalt von Familienmitgliedern in der Villa Aurora kann aufgrund des Conditional Use Permit (CUP), das die Vereinbarkeit von Gebäudenutzungen mit der Umgebung regelt, und räumlicher Kapazitäten nicht in allen Fällen sichergestellt werden. Selbstverständlich berät VATMH gerne hinsichtlich der Anmietung von zusätzlichem Wohnraum für Familienmitglieder und ist stets bemüht, im Rahmen der Möglichkeiten der Institution flexible Lösungen für Familien zu finden.
Zahlt VATMH die externe Unterbringung der Famlie?

 

  • VATMH gewährt Kindergeld (400 EUR pro Monat für das erste mitreisende Kind, 100 EUR für jedes weitere mitreisende Kind).
  • Zuschüsse für die Anmietung von zusätzlichem Wohnraum für Familienmitglieder sind leider nicht möglich.
Sie finden Ihre Frage hier nicht beantwortet?

 

Vergaberichtlinien für Villa Aurora-Stipendien